Schwimmverein Oberkochen

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Gebührenordnung

Unser Vereinsbeitrag beträgt jährlich:

Für eine Einzelmitgliedschaft

Erwachsene

Kinder / Jugendliche

36,00 €

24,00 €

Für eine Einzelmitgliedschaft

Erwachsene     36,00 €

Kinder / Jugendliche     24,00 €

Für eine Familienmitgliedschaft

Voraussetzungen:
Ein Elternteil & ein Kind: Kind vergünstigt
Zwei Elternteile: ein Elternteil vergünstigt

Erster Elternteil

Zweiter Elternteil

Erstes Kind

Zweites Kind

36,00 €

30,00 €

18,00 €

18,00 €

Für eine Familienmitgliedschaft

Erster Elternteil     36,00 €

Zweiter Elternteil     30,00 €

Erstes Kind     18,00 €

Zweites Kind     18,00 €

Voraussetzungen:
Ein Elternteil & ein Kind: Kind vergünstigt
Zwei Elternteile: ein Elternteil vergünstigt

Für eine Mitgliedschaft in der Tauchabteilung werden zusätzlich erhoben:

Eine Mitgliedschaft in der Tauchabteilung erfordert aus versicherungstechnischen Gründen eine Mitgliedschaft im Hauptverein.

Für eine Einzelmitgliedschaft

 

 

VDST Mitgliedschaft über den Verein
(soweit gewünscht)

Erwachsene

Kinder bis 13 Jahre

Jugendliche 14 – 18 Jahre

Erwachsene

25,00 €

12,00 €

20,00 €

32,55 €

Für eine Einzelmitgliedschaft

Erwachsene     25,00 €

Kinder bis 13 Jahre     12,00 €

Jugendliche 14 – 18 Jahre     20,00 €

 

VDST Mitgliedschaft über den Verein (soweit gewünscht)

Erwachsene     32,55 €

Als VDST-Mitglied bist Du jederzeit abgesichert durch die VDST Tauchsport-Versicherung mit Tauchunfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Auslandsreisekrankenversicherung. Die Krankenversicherung kannst Du übrigens auch bei allen anderen Reisen nutzen, selbst wenn es sich dabei nicht um einen Tauchurlaub handelt. Weitere Informationen sind über die Internetseite des VDST zu erhalten.

Jugendliche werde über die Tauchabteilung mit o.g. Beiträgen bis einschließlich 17 Jahren als Mitglied beim VDST gemeldet. Ab dem 18. Lebensjahr ist für diese Mitgliedschaft der o.g. Beitrag für Erwachsene zu entrichten. Eine Ummeldung erfolgt automatisch, sofern die Mitgliedschaft nicht ausdrücklich gekündigt wird.

Die jeweiligen Mitgliedsbeiträge sind jährlich jeweils im Februar für das laufende Jahr per Bankeinzug zu entrichten.

Auf Wunsch wird Dir gerne unsere Vereinssatzung ausgehändigt. Diese kann auch hier abgerufen werden.