Schwimmverein Oberkochen

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Jugendordnung des Schwimmvereins Oberkochen e.V.:

Gemäß §3 der Satzung de Schwimmvereins Oberkochen e.V. (im Folgenden SVO) gibt sich die Vereinsjugend des SVO folgende Jugendordnung:

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter / innen bilden die Vereinsjugend der Schwimm- und Tauchabteilung im Schwimmverein Oberkochen e.V..

§ 2 Aufgaben und Ziele

Die Vereinsjugend ist jugend- und gesellschaftsorientiert aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben.

Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Verein unterstützt und koordiniert und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.

§ 3 Organe

Organe der Vereinsjugend sind:

  • die Vereinsjugendvollversammlung
  • und der Vereinsjugendausschuss

§ 4 Die Vereinsjugendvollversammlung

Die Vereinsjugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie setzt sich zusammen, aus allen Kindern und Jugendlichen der Schwimm- und Tauchabteilung bis 18 Jahre, sowie dem Vereinsjugendwart / in, dem Vereinsjugendsprecher / in und allen in der aktiven Vereinsjugendarbeit tätigen Mitglieder.

Die Vereinsjugendvollversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und wählt den Vereinsjugendausschuss.

§ 5 Vereinsjugendausschuss

Mitglieder des Vereinsjugendausschusses sind:

  • Vereinsjugendwart/in und Stellvertreter/in als gleichberechtigte Vorsitzende
  • Kassenwart/in
  • je ein Vertreter/in der Fachabteilungen Vereinsjugendsprecher/in

Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden auf ein Jahr gewählt; gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Vereinsjugendsprecher / in dürfen bei Ihrer Wahl das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilungen zufließenden Mittel im Rahmen der Beschlüsse der Jugendvollversammlung. Weitere Aufgaben sind neben der Durchsetzung der von der Jugendvollversammlung beratenen und beschlossenen Vorhaben, insbesondere die Vertretung der Vereinsjugendinteressen nach innen und nach außen.

Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung, der Beschlüsse der Jugendvollversammlung und der Vereinssatzung.

§ 6 Vereinsjugendkasse

Die Vereinsjugend erhält ein jährliches Budget.

Die Höhe des Budgets wird einmal jährlich vom Verwaltungsausschuss festgelegt.

Die Vereinsjugendkasse wird vom Vereinsjugendausschuss geführt. Der Vereinsjugendausschuss ist dem Vereinskassenwart belegpflichtig.

§ 7 Gültigkeit und Änderungen der Jugendordnung

Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Verwaltungsausschuss mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das gleiche für Änderungen.

Die Vereinsjugendordnung bzw. Änderungen der Vereinsjugendordnung tritt / treten mit der Genehmigung durch den Verwaltungsausschuss in Kraft.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Vereinsjugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Satzung des Schwimmverein Oberkochen e.V..

Diese Satzung tritt in ihrer Änderung mit dem heutigen Tag in Kraft.

In der Fassung vom 06.05.2003 genehmigt durch den Verwaltungsausschuss.